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   OLG Karlsruhe, 22.09.2009 - 8 U 233/07   

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https://dejure.org/2009,2683
OLG Karlsruhe, 22.09.2009 - 8 U 233/07 (https://dejure.org/2009,2683)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.09.2009 - 8 U 233/07 (https://dejure.org/2009,2683)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. September 2009 - 8 U 233/07 (https://dejure.org/2009,2683)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Verzugsschaden: Anspruch gegen eine Anwaltssozietät auf entgangenen Gewinn aus Spekulationsgeschäften mit Optionsscheinen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatzfähigkeit entgangener Gewinne aus Spekulationsgeschäften als Verzugsschaden

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ersatzfähigkeit entgangener Gewinne aus Spekulationsgeschäften als Verzugsschaden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Oberlandesgericht Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Entgangener Gewinn aus Spekulationsgeschäften mit Optionsscheinen als Verzugsschaden?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entgangener Spekulationsgewinn als Verzugsschaden?

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Entgangener Gewinn aus Spekulationsgeschäften

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Kein Anspruch für verpassten Spekulationsgewinn

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 1656 (Ls.)
  • WM 2010, 1908
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 18.02.2002 - II ZR 355/00

    Schadensminderungspflicht des Geschädigten bei Spekulationsverlusten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.09.2009 - 8 U 233/07
    Ein entgangener Gewinn aus Spekulationsgeschäften mit Optionsscheinen ist als Verzugsschaden jedenfalls nur ersatzfähig, wenn der Gläubiger dem Schuldner vorher einen Warnhinweis gem. § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB erteilt hat (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 18.02.2002, II ZR 355/00, NJW 2002, 2553).

    Damit mussten der Schuldner A und damit auch die Beklagte angesichts der Höhe des Geldbetrages aber ohnehin rechnen (BGH NJW 2002, 2553, 2554), ohne dass sich hieraus eine Hinweisnotwendigkeit ergibt.

    Gleichwohl ergibt sich aus den vorstehenden Erwägungen für den Senat, dass die Geltendmachung von fiktiven Spekulationsgewinnen aus Optionsgeschäften eine andere Qualität hat, als dies bei Anlagen in Standardwerten aus dem DAX der Fall ist, für die der Bundesgerichtshof (NJW 2002, 2553, 2554) entschieden hat, dass auch deren zeitweise volatile Entwicklung nicht als so ungewöhnlich anzusehen sei, dass sich daraus eine vorherige Hinweispflicht des Gläubigers i. S. des § 254 Abs. 2 BGB ergebe.

  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 95/01

    Mitverschulden des Absenders wegen fehlenden Hinweises auf Schadensrisiko

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.09.2009 - 8 U 233/07
    Bei der Geltendmachung von Gewinnentgang aus fiktiven Optionsscheingeschäften der vorliegend vom Kläger behaupteten Art im Rahmen eines Verzugsschadensersatzanspruches besteht dagegen nach Ansicht des Senats in jedem Fall - also auch gerade, wenn mit dem Landgericht (vgl. LGU 13/14) und Stimmen aus der Literatur (vgl. Mankowski WM 2009, 921, 928) davon auszugehen wäre, dass einer solchen Schadensberechnung keine prinzipiellen rechtlichen Einwände entgegen stünden - die Pflicht des Verzugsgläubigers, dem Schuldner einen Warnhinweis gemäß § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB zu erteilen (vgl. hierzu allgemein z. B. BGH NJW 1983, 758; BGH NJW 1989, 290, 291 f.; BGHZ 149, 337, 353; BGH NJW-RR 2005, 1277, 1280 m.w.N.), um diesem Gelegenheit zu geben, geeignete Maßnahmen zur Verhinderung eines drohenden Schadens zu ergreifen.

    Diese Hinweispflicht stellte eine allgemeine Obliegenheit des Klägers als Gläubiger dar (vgl. hierzu BGH NJW-RR 2005, 1277, 1280).

  • BGH, 18.07.2003 - IXa ZB 146/03

    Ersatzfähigkeit von Anwaltskosten in der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.09.2009 - 8 U 233/07
    Für die Zeit nach dem 15.11.2005 missversteht der Kläger die Bedeutung der zu § 788 ZPO ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des BGH (vgl. BVerfG NJW 1991, 2758, 2759; BVerfG NJW 1999, 778; BGH NJW-RR 2003, 1581; Zöller/Stöber, ZPO, 27. Auflage, § 788 ZPO, Rdn. 9 b) m.w.N.).
  • BVerfG, 10.12.1998 - 2 BvR 1516/93

    Zurückweisung einer Erinnerung im Verfassungsbeschwerdeverfahren: keine

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.09.2009 - 8 U 233/07
    Für die Zeit nach dem 15.11.2005 missversteht der Kläger die Bedeutung der zu § 788 ZPO ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des BGH (vgl. BVerfG NJW 1991, 2758, 2759; BVerfG NJW 1999, 778; BGH NJW-RR 2003, 1581; Zöller/Stöber, ZPO, 27. Auflage, § 788 ZPO, Rdn. 9 b) m.w.N.).
  • EGMR, 27.10.1993 - 14448/88

    DOMBO BEHEER B.V. v. THE NETHERLANDS

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.09.2009 - 8 U 233/07
    Im Hinblick auf die gegebene Vier-Augen-Konstellation im Sinne der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (NJW 1995, 1413) hat der Senat den Kläger nach § 141 ZPO angehört, sich aber von der Richtigkeit der Behauptung des Klägers eine Überzeugung nicht bilden können.
  • BGH, 15.11.2001 - I ZR 158/99

    Rechtsfolgen eines grob fahrlässigen Organisationsverschuldens des Spediteurs im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.09.2009 - 8 U 233/07
    Bei der Geltendmachung von Gewinnentgang aus fiktiven Optionsscheingeschäften der vorliegend vom Kläger behaupteten Art im Rahmen eines Verzugsschadensersatzanspruches besteht dagegen nach Ansicht des Senats in jedem Fall - also auch gerade, wenn mit dem Landgericht (vgl. LGU 13/14) und Stimmen aus der Literatur (vgl. Mankowski WM 2009, 921, 928) davon auszugehen wäre, dass einer solchen Schadensberechnung keine prinzipiellen rechtlichen Einwände entgegen stünden - die Pflicht des Verzugsgläubigers, dem Schuldner einen Warnhinweis gemäß § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB zu erteilen (vgl. hierzu allgemein z. B. BGH NJW 1983, 758; BGH NJW 1989, 290, 291 f.; BGHZ 149, 337, 353; BGH NJW-RR 2005, 1277, 1280 m.w.N.), um diesem Gelegenheit zu geben, geeignete Maßnahmen zur Verhinderung eines drohenden Schadens zu ergreifen.
  • BGH, 26.05.1988 - III ZR 42/87

    Schadensminderungspflicht durch alsbaldige Behebung des Schadens

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.09.2009 - 8 U 233/07
    Bei der Geltendmachung von Gewinnentgang aus fiktiven Optionsscheingeschäften der vorliegend vom Kläger behaupteten Art im Rahmen eines Verzugsschadensersatzanspruches besteht dagegen nach Ansicht des Senats in jedem Fall - also auch gerade, wenn mit dem Landgericht (vgl. LGU 13/14) und Stimmen aus der Literatur (vgl. Mankowski WM 2009, 921, 928) davon auszugehen wäre, dass einer solchen Schadensberechnung keine prinzipiellen rechtlichen Einwände entgegen stünden - die Pflicht des Verzugsgläubigers, dem Schuldner einen Warnhinweis gemäß § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB zu erteilen (vgl. hierzu allgemein z. B. BGH NJW 1983, 758; BGH NJW 1989, 290, 291 f.; BGHZ 149, 337, 353; BGH NJW-RR 2005, 1277, 1280 m.w.N.), um diesem Gelegenheit zu geben, geeignete Maßnahmen zur Verhinderung eines drohenden Schadens zu ergreifen.
  • BGH, 02.04.1998 - IX ZR 107/97

    Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei Beauftragung mit einer Klage zur

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.09.2009 - 8 U 233/07
    Auch der Kläger geht im Ansatz zutreffend davon aus, dass der Rechtsanwalt sich grundsätzlich auf die Richtigkeit der tatsächlichen Angaben seines Mandanten verlassen darf und Erkundigungen bzw. Nachfragen nur vornehmen muss, wenn ihm Lücken und Unvollständigkeiten der Darlegung erkennbar werden, die für die Erfüllung seiner rechtlichen Beratungspflicht bedeutsam sein können (vgl. z. B. BGH NJW 1998, 2048, 2049 f. m.w.N.).
  • BGH, 11.02.1999 - IX ZR 14/98

    Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei Erhebung einer Kündigungsschutzklage;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.09.2009 - 8 U 233/07
    Diese Pflicht ergibt sich bereits aus dem vom BGH in ständiger Rechtsprechung (z. B. NJW 1999, 1391 m.w.N) vertretenen Gebot der Wahl des sichersten Weges, um voraussehbare und vermeidbare Nachteile für den Mandanten zu verhindern.
  • BVerfG, 05.03.1991 - 1 BvR 440/83

    Kein Erstattungsfähigkeit von Zwangsvollstreckungsgebühren bei verfrühtem Atrag

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.09.2009 - 8 U 233/07
    Für die Zeit nach dem 15.11.2005 missversteht der Kläger die Bedeutung der zu § 788 ZPO ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des BGH (vgl. BVerfG NJW 1991, 2758, 2759; BVerfG NJW 1999, 778; BGH NJW-RR 2003, 1581; Zöller/Stöber, ZPO, 27. Auflage, § 788 ZPO, Rdn. 9 b) m.w.N.).
  • BGH, 29.11.1982 - II ZR 80/82

    Schadensersatz - Entgangener Gewinn - Spekulationsgeschäft - Aktien - Verzug

  • OLG München, 15.06.2011 - 15 U 4315/10

    Verzugsschaden durch Gewinnentgang aus beabsichtigter Aktienspekulation;

    Die von der Beklagten herangezogene Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 22.09.2009 (OLGR 2009, 772) betrifft die deutlich riskantere Spekulation mit Optionsscheinen und ist auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar.
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